Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 90/05/0040
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 18.09.1990
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm der Bescheid der mitbeteiligten Gemeinde vom 10. Oktober 1988 betreffend das Baubewilligungsverfahren für eine Garage aufgehoben worden ist, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.