Verwaltungsgerichtshof 90/04/0323

90/04/0323Cour administrative suprême23 avr. 1991

Regest

Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 90/04/0323

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1991

Spruch

1. ) Die Beschwerde wird, soweit sie von der Fünftbeschwerdeführerin erhoben wurde, zurückgewiesen.

2. ) Die Beschwerde wird, soweit sie von den Erst- bis Viertbeschwerdeführern erhoben wurde, abgewiesen.

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