Verwaltungsgerichtshof 90/04/0211

90/04/0211Cour administrative suprême29 janv. 1991

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Umfang der Abänderungsbefugnis Auswechslung des Rechtsgrundes

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 90/04/0211

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang seines in Beschwerde gezogenen Schuld-, Straf- und Kostenausspruches wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.650,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.