Verwaltungsgerichtshof 90/02/0200

90/02/0200Cour administrative suprême20 févr. 1991

Regest

Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Feststellen der Geschwindigkeit Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Überschreiten der Geschwindigkeit freie Beweiswürdigung Sachverhalt Vorfrage Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Beweisaufnahme durch den VwGH Ablehnung eines Beweismittels Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen Radar Erkundungsbeweis

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 90/02/0200

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.