89/14/0124•Verwaltungsgerichtshof 89/14/0124
89/14/0124Cour administrative suprême17 oct. 1989
Befruchtung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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