Verwaltungsgerichtshof 89/08/0310

89/08/0310Cour administrative suprême2 juil. 1991

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Beschäftigungsverhältnis Dienstnehmer Begriff Einzelne Berufe und Tätigkeiten Diverses Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche Abhängigkeit

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 89/08/0310

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.07.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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