Verwaltungsgerichtshof 89/07/0119

89/07/0119Cour administrative suprême30 juin 1992

Regest

Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Aufgliederung des Pauschbetrages in mehrere Teilbeträge Nichtausschöpfung des Pauschbetrages

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 89/07/0119

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 10.100,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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