Verwaltungsgerichtshof 89/06/0035

89/06/0035Cour administrative suprême26 sept. 1991

Regest

Planung Widmung BauRallg3

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 89/06/0035

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1991

Spruch

1. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde der Drittbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen.

2. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde der Erstbeschwerdeführerin und des Zweitbeschwerdeführers wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Tirol anteilsmäßig Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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