Verwaltungsgerichtshof 89/05/0244

89/05/0244Cour administrative suprême15 mai 1990

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Strafmilderungsrecht

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 89/05/0244

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.05.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des Ausspruches über die Strafe und den Ersatz der Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und des Berufungsverfahrens wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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