Verwaltungsgerichtshof 89/05/0243

89/05/0243Cour administrative suprême11 déc. 1990

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 89/05/0243

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Antrag der Beschwerdeführer auf Zuerkennung von Verfahrenskosten wird abgewiesen.

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