89/05/0033•Verwaltungsgerichtshof 89/05/0033
89/05/0033Cour administrative suprême27 juin 1989
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- sowie der erst- und der zweitmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 10.470,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der erst- und zweitmitbeteiligten Partei wird abgewiesen.
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