Verwaltungsgerichtshof 89/04/0171

89/04/0171Cour administrative suprême29 mai 1990

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 89/04/0171

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.05.1990

Spruch

I.

Die Beschwerde der Zweitbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen.

II.

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Zweitbeschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der Bund hat der Erstbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.560,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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