Verwaltungsgerichtshof 88/17/0006

88/17/0006Cour administrative suprême22 sept. 1989

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 88/17/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1988170006.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in dem in Beschwerde gezogenen Umfang, das ist soweit mit ihm "festgestellt" wird, daß dem Beschwerdeführer "für die Jahre 1976 - 1980 kein Anspruch auf Bundesmineralölsteuervergütung zusteht", bzw. soweit hiemit die auf diesen Zeitraum entfallenden Bundesmineralölsteuervergütungen zurückgefordert werden, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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