Verwaltungsgerichtshof 88/12/0054

88/12/0054Cour administrative suprême16 oct. 1989

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4 Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 88/12/0054

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.10.1989

Spruch

Der Antrag des Beschwerdeführers auf "bescheidmäßige Feststellung, dass die Befolgung der mir am 15. Mai 1986 ausgehändigten schriftlichen Weisung vom 13. Mai 1986, Zl. I/Pers.- 1852/53-1986, wonach ich trotz Innehabung der Direktorstelle an der Meisterschule des österr. Malerhandwerkes X an derselben Schule bloß als Lehrer Dienst zu versehen habe, nicht zu meinen Dienstpflichten zählt", wird zurückgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.410,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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