88/10/0170•Verwaltungsgerichtshof 88/10/0170
88/10/0170Cour administrative suprême21 mars 1989
Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.