Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 88/10/0154
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 26.06.1989
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1988100154.X00
Spruch
Gemäß § 62 Abs. 2 VwGG in Verbindung mit § 66 Abs. 4 AVG 1950 und § 1 Abs. 2 Z. 1 des Wiener Baumschutzgesetzes wird aufgrund der Berufung des Bundes der Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 18. Bezirk, vom 29. Juli 1986, Zl. MBA 18 B 186/1/85, in seinem die Bewilligung versagendem Spruchteil dahin abgeändert, daß das Ansuchen des Bundes vom 27. November 1985 um Bewilligung der Entfernung von vier Bäumen, stockend auf der Liegenschaft in Wien, XStraße 17, zurückgewiesen wird.
Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.