Verwaltungsgerichtshof 88/08/0257

88/08/0257Cour administrative suprême22 mai 1990

Regest

Umsatz Umsatzrückgang Prognosen in Stadtrandgebieten

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 88/08/0257

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.05.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Gesundheit und öffentlicher Dienst) Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.350,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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