Verwaltungsgerichtshof 88/08/0138

88/08/0138Cour administrative suprême3 juil. 1990

Regest

Entgelt Begriff Anspruchslohn Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1 Entgelt Begriff Entschädigung Vergütung Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 88/08/0138

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.