Verwaltungsgerichtshof 88/08/0134

88/08/0134Cour administrative suprême7 juil. 1992

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 88/08/0134

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.07.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des die Berufung abweisenden Ausspruches wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren auf Ersatz der Umsatzsteuer wird abgewiesen.

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