88/08/0040•Verwaltungsgerichtshof 88/08/0040
88/08/0040Cour administrative suprême23 mai 1989
Unterschrift des Genehmigenden
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.890,--binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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