Verwaltungsgerichtshof 88/07/0137

88/07/0137Cour administrative suprême3 juil. 1990

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen Zurückweisung wegen Unzuständigkeit Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen sachliche Zuständigkeit

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 88/07/0137

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.1990

Spruch

Gemäß §§ 42 Abs. 5 und 62 Abs. 2 VwGG in Verbindung mit §§ 1 und 6 AVG 1950 wird der Antrag der Beschwerdeführerin vom 12. April 1988 auf Erklärung des Wasserbauvorhabens "Donaukraftwerk Freudenau" zum bevorzugten Wasserbau als unzulässig zurückgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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