Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 88/07/0001
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 25.06.1991
Spruch
1. zu Recht erkannt:
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen, soweit sie von der Erstbeschwerdeführerin und dem Zweitbeschwerdeführer erhoben wurde;
2. den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen, soweit sie vom Drittbeschwerdeführer erhoben wurde.
Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.