Verwaltungsgerichtshof 88/07/0001

88/07/0001Cour administrative suprême25 juin 1991

Regest

Anwendungsbereich des AVG §66 Abs4 Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Verfahrensrecht VwGG B-VG

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 88/07/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1991

Spruch

1. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen, soweit sie von der Erstbeschwerdeführerin und dem Zweitbeschwerdeführer erhoben wurde;

2. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen, soweit sie vom Drittbeschwerdeführer erhoben wurde.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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