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87/18/0121•Verwaltungsgerichtshof 87/18/0121
87/18/0121Cour administrative suprême18 mars 1988
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Rechtsmittel Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des Berufungswerbers
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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