Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 87/11/0104
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 13.10.1987
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1987110104.X00
Spruch
Die am 9. September 1986 von einem Beamten der Bundespolizeidirektion Linz vorgenommene Abnahme der Kennzeichentafeln des für den Beschwerdeführer zum Verkehr
zugelassenen Pkws mit dem Kennzeichen L ..... wird für
rechtswidrig erklärt.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.990,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.