Verwaltungsgerichtshof 87/09/0155

87/09/0155Cour administrative suprême8 sept. 1987

Regest

Begründung von Ermessensentscheidungen Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 87/09/0155

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.09.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1987090155.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang des Strafausspruches und des Kostenausspruches wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren des Beschwerdeführers wird abgewiesen.

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