Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 87/09/0071
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 18.10.1989
Spruch
I. Die unter Zl. 87/09/0128 protokollierte Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Kostenbegehren des Bundes wird abgewiesen.
II. Auf Grund der unter Zl. 87/09/0071 protokollierten Beschwerde wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.620,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.