Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 87/08/0280
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 19.05.1992
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Die als Gegenschrift bezeichnete Eingabe der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter wird zurückgewiesen.