Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 87/08/0152
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 19.11.1987
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat den Beschwerdeführerinnen Aufwendungen in der Höhe von je S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Die Gegenschrift der AB Gesellschaft m.b.H. Co KG in S, vertreten durch Dr. Hubert Fitz, Rechtsanwalt in Feldkirch, Bahnstraße 14, wird zurückgewiesen.