Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 87/04/0091
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 27.03.1990
Spruch
I) Die Beschwerden der 19.- und 29.-Beschwerdeführerin werden
zurückgewiesen.
II) Die Beschwerden der 1.- bis 18., 20.- bis 28.- und 30.- bis 38.-Beschwerdeführer werden als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.710,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.