Verwaltungsgerichtshof 87/03/0055

87/03/0055Cour administrative suprême23 mars 1988

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 87/03/0055

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1987030055.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit dieser über Strafart und Strafausmaß sowie die Kosten des Strafverfahrens abspricht, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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