Verwaltungsgerichtshof 86/14/0098

86/14/0098Cour administrative suprême24 nov. 1987

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 86/14/0098

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1987

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er die Umsatzsteuer für 1977 betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.