Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 86/05/0026
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 20.02.1990
Spruch
Gemäß § 42 Abs. 5 zweiter Satz und § 62 Abs. 2 VwGG in Verbindung mit § 73 Abs. 2 AVG 1950 wird das Ansuchen des Beschwerdeführers vom 4. Dezember 1980 um Erteilung der Baubewilligung zur Errichtung eines Kugel- und Tontaubenschießstandes auf den Grundstücken Nr. 291 und 292 der KG T gemäß § 13 Abs. 3 AVG 1950 zurückgewiesen.
Die Stadtgemeinde H hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 5.350,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.