Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 86/03/0146
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 02.12.1987
Spruch
- Der Bescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 27. Juni 1986, Zl. 37.215/77-I/3-86 in der Fassung des Berichtigungsbescheides wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
- Die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 18. September 1986, Zl. 37.215/81-I/3-86, wird abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund S 2.400,-- und der mitbeteiligten Partei S 9.630,-- an Aufwendungen binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.