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85/14/0128•Verwaltungsgerichtshof 85/14/0128
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von 9.780 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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