Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 85/07/0344
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 07.07.1987
Spruch
1. den Beschluss gefasst:
Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen den Spruchpunkt I des angefochtenen Bescheides richtet, zurückgewiesen;
2. zu Recht erkannt:
Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.