Verwaltungsgerichtshof 85/07/0089

85/07/0089Cour administrative suprême15 sept. 1987

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Bodenreform

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 85/07/0089

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1987

Spruch

  1. Die Beschwerde der Drittbeschwerdeführerin, der Fünftbeschwerdeführerin und der Siebentbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen.

  2. Die Beschwerde der übrigen Beschwerdeführer (Beschwerdeführerinnen) wird als unbegründet abgewiesen.

  3. Die Beschwerdeführer (Beschwerdeführerinnen) haben dem Land Niederösterreich zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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