projets
85/06/0026•Verwaltungsgerichtshof 85/06/0026
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.