Verwaltungsgerichtshof 85/05/0064

85/05/0064Cour administrative suprême19 mars 1991

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Vorstellung Sachverhaltsermittlung Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 85/05/0064

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird insoweit wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, als damit der Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 17. Oktober 1980, betreffend eine Beitragsgemeinschaft (Pkt. 3 und 4) aufrechterhalten wurde; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.670,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.