Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 85/05/0005
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 30.09.1986
Spruch
1. Die Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid vom 19.November1984, Zl. II/2-V-8067/4, wird abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
2. Der angefochtene Bescheid vom 19.November1984, Zl. II/2- V-8067/5, wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S9.900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
3. Die Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid vom 27.Dezember1983, Zl. II/2-V-83225, wird abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S2.760,-- zu ersetzen.