Verwaltungsgerichtshof 84/07/0165

84/07/0165Cour administrative suprême28 mai 1985

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 84/07/0165

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.05.1985

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 5.100,-- und erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 18.060,-- und der zweitmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der erstmitbeteiligten und der zweitmitbeteiligten Parteien wird abgewiesen.

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