Verwaltungsgerichtshof 84/07/0139

84/07/0139Cour administrative suprême7 juil. 1987

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 84/07/0139

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.07.1987

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 9.870,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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