Verwaltungsgerichtshof 84/04/0059

84/04/0059Cour administrative suprême5 mars 1985

Regest

Fertigungsklausel Intimation Zurechnung von Bescheiden Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht und Eisenbahnrecht Zurechnung von Bescheiden Intimation

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 84/04/0059

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.1985
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1985:1984040059.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird auf Grund der Beschwerde der übrigen Beschwerdeführer (der Zweit- bis Viertbeschwerdeführer), wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat diesen Beschwerdeführern (sohin mit Ausnahme der WAktiengesellschaft L) Aufwendungen in der Höhe von S 8.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren dieser Beschwerdeführer wird abgewiesen.

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