Verwaltungsgerichtshof 83/07/0262

83/07/0262Cour administrative suprême26 nov. 1987

Regest

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 83/07/0262

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.1987

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm der Beschwerdeführerin aufgetragen wurde, das Volumen der Kläranlage um 2 m3 zu vergrößern, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Der Bund hat der Beschwerdeführerin,endengen in der Höhe von S 9.870,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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