Verwaltungsgerichtshof 83/07/0180

83/07/0180Cour administrative suprême26 févr. 1985

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 83/07/0180

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.1985

Spruch

Der Spruchpunkt 1) des angefochtenen Bescheides wird insoweit wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, als die Vorzeige des Holzes innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des angefochtenen Bescheides angeordnet wurde.

Der Spruchpunkt 2) des angefochtenen Bescheides wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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