Verwaltungsgerichtshof 83/05/0122

83/05/0122Cour administrative suprême29 nov. 1983

Regest

Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 83/05/0122

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Gemeinde Obritzberg-Rust hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 3.240,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.