Verwaltungsgerichtshof 83/04/0107

83/04/0107Cour administrative suprême18 nov. 1983

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Gewerbetechniker Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Sachverständiger Aufgaben

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 83/04/0107

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.11.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S2.400,-- und den mitbeteiligten Parteien (mit Ausnahme des FG) - diesen zu gleichen Teilen - Aufwendungen in der Höhe von S8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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