Verwaltungsgerichtshof 82/10/0055

82/10/0055Cour administrative suprême13 sept. 1982

Regest

Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 82/10/0055

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.09.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit das Ansuchen um naturschutzbehördliche Bewilligung abgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.625,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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