Verwaltungsgerichtshof 82/07/0156

82/07/0156Cour administrative suprême16 déc. 1982

Regest

Bescheidcharakter Bescheidbegriff

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 82/07/0156

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.1982

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen, soweit sie sich gegen den tatsächlich erfolgten Abtransport von 50 Fässern an die Entsorgungsbetriebe in Wien richtet.

2. ) den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen

a) die Sofortmaßnahmen Punkt 1.) bis 3.) laut Niederschrift der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 30. Juni 1982, Zl. 12-B-8272/3,

b) die am "16. 7. 1982 abermals angedrohten gleichlautenden Sofortmaßnahmen", richtet.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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