Verwaltungsgerichtshof 81/03/0095

81/03/0095Cour administrative suprême16 sept. 1981

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 81/03/0095

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.1981

Spruch

Der Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 21. Jänner 1981, Zl. VerkR-12086/1-1980-II/Kp. wird, insoweit der Beschwerdeführer hiemit der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO schuldig erkannt und bestraft wurde sowie im diesbezüglichen Kostenausspruch, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.410,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.