Verwaltungsgerichtshof 81/03/0061

81/03/0061Cour administrative suprême1 juil. 1981

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 81/03/0061

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.07.1981

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden in Ansehung der Strafaussprüche und der Aussprüche über die Kosten der Verwaltungsstrafverfahren wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben; im übrigen werden die Beschwerden als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 16.360,-- (je Beschwerdefall S 8.160,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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